Berlin Mai 2015 – Erkenntnisse von der re:publica 15

Als Blogger erlebt man es oft: Man bekommt eine Anfrage, ob ein Produkt von einer Firma zugeschickt werden darf. Der Blogger darf dies behalten und geht keinerlei Verpflichtungen ein.

Klar ist es ist freiwillig darüber zu bloggen, daher gilt dies auch nicht als Werbung oder Produktplatzierung und müsste nicht ausgewiesen werden. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und kann eben doch strafrechtliche Folgen haben.
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Berlin Mai 2015 – von der re:publica 15

Jedes Jahr gibt es wieder neue Änderungen bei Gesetzgebungen, welche Internetmacher betrifft. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen und neuen Erkenntnissen auf Gerichtlichen Verfahren vom bisherigen Jahr 2015.

Double Opt-In

Double Opt-In gehört in Deutschland zum Muss schlecht hin. Auch Schweizer müssen sich darunter beugen, sobald ein Deutscher grundsätzlich den Dienst nutzen könnte. Also Alle. Dies wird sehr oft bewusst vernachlässigt, da es selten in der Schweiz zu Abmahnungen kommt oder man spricht von einer Grauzone, welche eigentlich keine ist.
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