Webtracking nennt man die Möglichkeit, Besucher durch die Spuren im Web zu verfolgen und möglichst viel über diese in Erfahrung zu bringen (Vorlieben, Kaufverhalten, Surfverhalten, etc.). Hier zeigen wir auf, was man dagegen tun kann und welche Hilfsmittel zuverlässig sind.

Bei der Entstehung vom World Wide Web wurden die Daten von sogenannten Logfiles gelesen, hierbei war jedoch vom Browser limitiert welche Daten geteilt wurden. So konnte man zwar bereits IP, Bildschirmgrösse, Browser etc. ableiten, aber mehr nicht.
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Damit ein Webtracking funktioniert, müssen Trackingcodes auf der Webseite platziert werden. Je nachdem was alles getrackt werden soll, ergeben sich dadurch eine Menge unterschiedlicher Codes zum Einbauen. Hier stelle ich einen Überblick von diversen Trackingcodes vor und wie man diese verwendet, sowie was ein Tag Manager ist und die Vorteile davon.

Tag Manager

Der Tag Manager hilft beim Verwalten von diversen Codes. Man baut auf der eigenen Webseite nur den Tag vom Tag Manager einDies hat den grossen Vorteil, man muss nur einmalig den Tag vom Tag Manager auf der Webpage einbauen und kann anschliessend unendlich viele Tags innerhalb vom Tag Manager platzieren und auch Aktualisierungen der Trackingcodes ohne weitere Zugriff auf die Seite vornehmen.
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Zusammenfassung von CAS14 zu Thema Google Analytics mit Beat Muttenz von Yourpostition (Auszüge sind teilweise von den Unterlagen von Beat Muttenz)

Grundlagen Web Analytics

Um mit Google Analytics zu starten braucht es mal ein Gmail Account. Mit dieser Email-Adresse kannst du dich anmelden und hast damit nachher Zugang zu vielen anderen tollen Konten (Adwords, Places, Adsense, Google+) von Google. Die brauchst du, um rundum alles abzudecken, was es für das moderne Online Marketing braucht.
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Im Juni 2014 durften ein paar Frauen von den Social Media Women Schweiz einen Input-Workshop bei Thinh-Lay Bossart von Allerlay besuchen. Da wuk.ch jedes Jahr diverse Webseiten designt und programmiert, interessierte mich schon lange für das Thema.

Thinh-Lay startete den Workshop mit viel Hintergrundwissen.

In unserer Bundesverfassung steht, dass keine Benachteiligung gegenüber den Behinderten entstehen darf. Die Bundesämter, Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Seiten so zu gestalten, dass diese barrierefrei sind. Die “Privaten” haben noch bis 2024 Jahre Zeit, um sich anzupassen.

Wir sind uns gar nicht bewusst, wie schwer es behinderte Menschen auch im Web haben. Dabei wäre mit ein paar Änderungen vieles einfacher. Weiterlesen